E-Auto Förderung
Förderung für Elektrofahrzeuge 2026: Was sich ändert und wer profitiert
Beim Kauf oder Leasing eines neuen Elroq, Enyaq oder Enyaq Coupé können Privatkunden einen staatlichen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro erhalten. Für Neuwagen mit Plug-in-Hybridantrieb ist eine Förderung von bis zu 4.500 Euro vorgesehen. Informieren Sie sich jetzt über die geplante E-Auto-Förderung4.
Voraussetzungen für die Förderung5
Um Privatpersonen den Wechsel zur Elektromobilität zu erleichtern, unterstützt die Bundesregierung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing neuer Elektro- und Hybridfahrzeuge. Dazu zählen auch die vollelektrischen Modelle Elroq, Enyaq und Enyaq Coupé sowie Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb.
Die wichtigsten Bedingungen im Überblick:
- Förderfähig sind ausschließlich Privatkunden, deren Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurde. Anträge können seit dem 19. Mai 2026 rückwirkend online eingereicht werden – spätestens jedoch zwölf Monate nach der Erstzulassung.
- Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender (REEV) gilt die Förderung zunächst für Erstzulassungen bis zum 30. Juni 2027. Die Regelungen ab dem 1. Juli 2027 werden später bekannt gegeben.
- Bezuschusst werden Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neuwagens der EU-Fahrzeugklasse M1. Das Fahrzeug muss batterieelektrisch fahren (BEV), einen Range Extender besitzen (REEV) oder ein Plug-in-Hybrid (PHEV) sein. Die vorgeschriebene Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.
- REEV- und PHEV-Modelle dürfen höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts darf 80.000 Euro nicht überschreiten. Für bis zu zwei Kinder steigt die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro. Haushalte mit zwei oder mehr Kindern dürfen somit maximal 90.000 Euro verdienen. - Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
- Jede Person darf die Förderung nur einmal beantragen. Auch jedes Fahrzeug kann lediglich einmal bezuschusst werden.
Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Seit dem 19.05.2026 können Anträge für förderfähige Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge gestellt werden. Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung. Es gelten die jeweils aktuellen Förderbedingungen.
BEV Förderkonditionen für Privatpersonen
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis zu 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € - 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € - 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € - 85.000 € | Nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € - 90.000 € | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig |
PHEV Förderkonditionen für Privatpersonen
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis zu 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € - 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € - 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € - 85.000 € | Nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € - 90.000 € | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig |
Sie möchten mehr über die E-Auto-Förderung wissen?
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem neuen Elektrofahrzeug! In einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten wir sämtliche Fragen rund um Fördermöglichkeiten, staatliche Zuschüsse und weitere Vorteile. Gemeinsam finden wir heraus, welches E-Auto am besten zu Ihren individuellen Anforderungen passt und unterstützen Sie von der Entscheidungsfindung bis hin zum Förderantrag.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Einstieg in die Elektromobilität einfach und transparent verläuft – verlassen Sie sich auf unsere Expertise!
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4) Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro. Für jedes von maximal zwei Kindern erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro, sodass sie bei höchstens 90.000 Euro liegt.
Unterstützt wird der Kauf oder das Leasing eines Neuwagens der EU-Fahrzeugklasse M1, der erstmals in Deutschland zugelassen wird. Förderfähig sind reine Elektrofahrzeuge, batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender sowie Plug-in-Hybride. Modelle mit Range Extender oder Plug-in-Hybridantrieb müssen entweder höchstens 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Zudem muss ihre Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027 erfolgen.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Für reine Elektroautos beträgt die Basisprämie 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride 1.500 Euro. Hinzukommen können ein Kinderbonus von bis zu 1.000 Euro und ein einkommensabhängiger Zuschuss von maximal 2.000 Euro. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden, lässt sich der Antrag innerhalb eines Jahres rückwirkend online über förderzentrale.gov.de einreichen. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden.
Ein rechtlicher Anspruch auf die Auszahlung besteht nicht. Das Programm läuft nur, solange Fördergelder verfügbar sind, und endet spätestens am 31. Dezember 2029. Maßgeblich sind die vollständigen Förderrichtlinien. Ergänzende Informationen stellt das Bundesumweltministerium auf seiner Internetseite bereit.
5) Informationsstand: 19. Mai 2026. Es gelten die auf der Website des Bundesumweltministeriums veröffentlichten Voraussetzungen und Konditionen.
Die dargestellten Fahrzeuge und Ausstattungsvarianten können vom derzeit in Deutschland erhältlichen Angebot abweichen. Einige Abbildungen zeigen möglicherweise kostenpflichtige Sonderausstattungen.
Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen finden Sie im Fahrzeugkonfigurator.
Die genannten Verbrauchs- und Emissionsangaben beziehen sich nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug und sind kein Bestandteil eines konkreten Angebots. Sie dienen ausschließlich dazu, verschiedene Fahrzeugtypen miteinander zu vergleichen. Sonderausstattungen und Zubehör – beispielsweise Anbauteile oder abweichende Reifengrößen – können unter anderem Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern. Zusammen mit Wetter, Verkehr und persönlicher Fahrweise können diese Faktoren den Kraftstoff- und Stromverbrauch, den CO₂-Ausstoß sowie die Fahrleistungen beeinflussen.
